Insurance Conditions
MarHire Mietwagen Versicherungsbedingungen
Aktualisierungsdatum: 2. April 2026
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1) Übersicht
MarHire bietet Mietwagen in ganz Marokko an. Jede Anmietung beinhaltet eine Vollkaskoversicherung. Je nach gebuchtem Fahrzeug gilt einer von drei Versicherungsplänen. Die Hauptunterschiede zwischen den Plänen beziehen sich auf die Selbstbeteiligung, die Kaution und die erforderlichen Dokumente.
Was "Vollkaskoversicherung" bedeutet: Das Fahrzeug ist gegen Unfallschäden vollständig abgedeckt. "Vollkasko" bedeutet jedoch nicht, dass der Fahrer niemals etwas bezahlen muss – es hängt davon ab, wer schuld ist:
- Unfallbericht bestätigt Verschulden des Fahrers: Der Fahrer zahlt bis zur Höhe der für seinen Plan geltenden Selbstbeteiligung (Pläne 1 und 2), abhängig von den tatsächlichen Schadenskosten. Wenn die Schadenskosten niedriger sind als die Selbstbeteiligung, zahlt der Fahrer nur die tatsächlichen Reparaturkosten – niemals mehr als die Obergrenze der Selbstbeteiligung. Fahrer von Plan 3 zahlen nichts (0 € Selbstbeteiligung).
- Unfallbericht bestätigt NICHT Verschulden des Fahrers: Der Fahrer zahlt nichts (0 €), vorausgesetzt, alle erforderlichen Dokumente werden eingereicht und der Versicherer bestätigt die Nichtschuld.
Bitte lesen Sie Ihre Buchungsbestätigung, um zu erfahren, welcher Plan für Ihr Fahrzeug gilt.
Wichtig: Für alle drei Pläne ist unabhängig von der Schadenshöhe immer ein Polizeibericht oder ein Unfallbericht des Versicherers erforderlich. Ohne dieses Dokument haftet der Kunde für die vollen Kosten aller Schäden.
2) Ihr Versicherungsplan – Drei Optionen
Plan 1 – Standard mit Kaution
Verfügbar für: Alle Fahrzeuge
- Vollkaskoversicherung (CDW) inklusive
- Fahrer schuldhaft: zahlt bis zur Selbstbeteiligung – siehe §3 für Beträge nach Fahrzeugkategorie
- Fahrer nicht schuldhaft: zahlt 0 €
- Kaution bei Abholung erforderlich
- Mindestalter des Fahrers: 21 Jahre
- Polizei-/Versicherungsbericht immer erforderlich
- Kein Bericht vorhanden = Kunde zahlt alle Schäden
Plan 2 – Standard ohne Kaution
Verfügbar für: Ausgewählte Fahrzeuge
- Vollkaskoversicherung (CDW) inklusive
- Fahrer schuldhaft: zahlt bis zur Selbstbeteiligung – siehe §3 für Beträge nach Fahrzeugkategorie
- Fahrer nicht schuldhaft: zahlt 0 €
- Keine Kaution erforderlich
- Mindestalter des Fahrers: 21 Jahre
- Polizei-/Versicherungsbericht immer erforderlich
- Kein Bericht vorhanden = Kunde zahlt alle Schäden
Plan 3 – Premium ohne Kaution
Verfügbar für: Ausgewählte Fahrzeuge
- Vollkaskoversicherung (CDW) inklusive
- Fahrer schuldhaft oder nicht schuldhaft: zahlt 0 € (keine Selbstbeteiligung)
- Keine Kaution erforderlich
- Reifen sind von der Deckung ausgeschlossen
- Mindestalter des Fahrers: 30 Jahre
- Polizei-/Versicherungsbericht immer erforderlich
- Kein Bericht vorhanden = Kunde zahlt alle Schäden
3) Vergleichstabelle der Pläne
| Merkmal | Plan 1 Standard mit Kaution | Plan 2 Standard ohne Kaution | Plan 3 Premium ohne Kaution |
|---|---|---|---|
| Vollkaskoversicherung (CDW) | Inklusive | Inklusive | Inklusive |
| Kosten bei Verschulden des Fahrers | Zahlt bis zur Selbstbeteiligung (500 €–6.500 €) | Zahlt bis zur Selbstbeteiligung (500 €–6.500 €) | 0 € – Nichts zu zahlen |
| Kosten bei Nichtverschulden des Fahrers | 0 € – Nichts zu zahlen | 0 € – Nichts zu zahlen | 0 € – Nichts zu zahlen |
| Sicherheitskaution bei Abholung | Erforderlich (bar oder per Karte) | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Glas- und Windschutzscheibenabdeckung | Inklusive | Inklusive | Inklusive |
| Reifen- und Felgenabdeckung | Ausgeschlossen | Ausgeschlossen | Ausgeschlossen |
| Mindestalter des Fahrers | 21 Jahre | 21 Jahre | 30 Jahre |
| Polizei-/Versicherungsbericht erforderlich | Immer | Immer | Immer |
| Kein Bericht vorhanden | Kunde zahlt alle Schäden | Kunde zahlt alle Schäden | Kunde zahlt alle Schäden |
| 24/7 Pannenhilfe | Inklusive | Inklusive | Inklusive |
| Fahrzeugverfügbarkeit | Alle Fahrzeuge | Ausgewählte Fahrzeuge | Ausgewählte Fahrzeuge |
4) Was ist abgedeckt (alle Pläne)
Kaskoversicherung (CDW): Deckt Unfallschäden am Mietfahrzeug ab. Wenn der Unfallbericht das Verschulden des Fahrers bestätigt, zahlt der Fahrer bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (Pläne 1 und 2), abhängig von den tatsächlichen Reparaturkosten – niemals mehr als die Obergrenze der Selbstbeteiligung. Wenn der Fahrer nicht schuldhaft handelt und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, zahlt der Fahrer nichts. Fahrer von Plan 3 zahlen unabhängig von der Schuld nichts.
Glas und Windschutzscheibe: Schäden an Windschutzscheibe, Fenstern und Spiegeln sind bei allen drei Plänen abgedeckt. Kein zusätzlicher Zusatzschutz erforderlich.
24/7 Pannenhilfe: Abschleppen zur nächsten Partnerwerkstatt, Pannenmanagement und Unfallhilfe jederzeit verfügbar. Details siehe §11.
4A) Unverschuldete Unfälle (alle Pläne)
Wenn der Unfallbericht bestätigt, dass Sie nicht schuldhaft gehandelt haben, zahlen Sie nichts (0 €) – vorausgesetzt, alle erforderlichen Dokumente werden eingereicht und der Versicherer bestätigt die Nichtschuld.
Erforderliche Dokumentation:
- Vollständiger Polizeibericht oder unterschriebenes Unfallprotokoll (constat amiable) mit den Daten des Unfallgegners
- Fotos der Unfallstelle, beider Fahrzeuge, aller Schäden und Nummernschilder – mit Datum, Uhrzeit und Ort
- Versicherungsschein, Kennzeichen und Führerscheindaten des Unfallgegners
- Ihr Mietvertrag und gültiger Führerschein
- Zeugendaten, falls verfügbar
Zeitrahmen: Benachrichtigen Sie den MarHire-Support sofort und reichen Sie alle Dokumente innerhalb von 24 Stunden ein (oder am nächsten Werktag, wenn außerhalb der Geschäftszeiten).
Hinweise:
- Wenn der Versicherer später eine Teilschuld oder volle Schuld Ihrerseits feststellt, gilt die Selbstbeteiligung Ihres Plans (Pläne 1 und 2) entsprechend den tatsächlichen Schadenskosten.
- Fahrerflucht oder unbekannter Dritter: Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, gilt die Selbstbeteiligung (Pläne 1 und 2), bis die Haftung vom Dritten zurückgefordert wird. Plan 3 hat keine Selbstbeteiligung.
5) Selbstbeteiligung (Pläne 1 & 2)
Die Selbstbeteiligung ist der maximale Betrag, den Sie zahlen, wenn der Unfallbericht Ihr Verschulden bestätigt oder der Verursacher unbekannt ist. Der tatsächlich berechnete Betrag hängt von den Reparaturkosten ab – Sie zahlen niemals mehr als die Obergrenze der Selbstbeteiligung und niemals mehr als die tatsächlichen Schadenskosten.
Beispiel: Wenn Ihre Selbstbeteiligung 700 € beträgt und die Reparaturkosten 400 € betragen, zahlen Sie 400 €. Wenn die Reparaturkosten 900 € betragen, zahlen Sie 700 € (die Obergrenze). Wenn Sie nicht schuldhaft gehandelt haben, zahlen Sie 0 €.
Plan 3 hat keine Selbstbeteiligung – der Fahrer zahlt unabhängig von der Schuld 0 €.
| Fahrzeugkategorie | Beispielmodelle | Obergrenze der Selbstbeteiligung (Pläne 1 & 2) | Plan 3 |
|---|---|---|---|
| Economy / City | Peugeot 208, Renault Clio 5, Dacia Logan | ca. 500 € – 700 € | 0 € |
| Kompakt / Familie & Crossover | Peugeot 308, Dacia Duster, Renault Kadjar | ca. 700 € – 900 € | 0 € |
| SUV / 4x4 | Toyota Land Cruiser, Kia Sorento | ca. 1.000 € – 1.900 € | 0 € |
| Premium / Luxus | Mercedes E-Klasse, BMW 5er, Audi A6 | ca. 2.000 € – 6.500 € | 0 € |
Die genaue Selbstbeteiligung für Ihr spezifisches Fahrzeug finden Sie in den Fahrzeugdokumenten, die bei der Abholung ausgehändigt werden.
6) Sicherheitskaution
Plan 1 – Standard mit Kaution: Eine erstattungsfähige Kaution – normalerweise in Höhe der geltenden Selbstbeteiligung oder darüber – wird bei der Abholung erhoben. Die Zahlung erfolgt standardmäßig bar. Kartenzahlung ist möglich, wenn am Abholort ein Kartenlesegerät vorhanden ist. Die Kaution wird nach erfolgreicher Endabnahme des Fahrzeugs zurückerstattet. Kartenzahlungen werden je nach Bank in der Regel innerhalb von 3 bis 14 Werktagen freigegeben.
Pläne 2 & 3 – Keine Kaution erforderlich: Bei der Abholung wird keine Kaution erhoben. Alle anderen Versicherungsbedingungen, einschließlich der geltenden Ausschlüsse und der Selbstbeteiligung (Plan 2), bleiben vollständig in Kraft. Plan 3 eliminiert sowohl die Kaution als auch die Selbstbeteiligung, was bedeutet, dass für abgedeckte Vorfälle, die den Ausschlüssen in §9 und den Meldepflichten in §2 unterliegen, keine eigenen Kosten anfallen.
7) Optionale Zusatzleistungen (Verfügbarkeit variiert)
Selbstbehaltreduzierung / SCDW (nur Pläne 1 & 2): Reduziert Ihre Selbstbeteiligungsobergrenze für abgedeckte Vorfälle auf einen geringeren Betrag. Ausschlüsse gemäß §9 gelten weiterhin.
8) Fahrerberechtigung & Erlaubte Nutzung
- Mindestalter & Führerschein (Pläne 1 & 2): 21+ Jahre mit mindestens 2 Jahren gültigem Führerschein. Für bestimmte Fahrzeugkategorien können höhere Anforderungen gelten.
- Mindestalter & Führerschein (Plan 3): 30+ Jahre mit mindestens 2 Jahren gültigem Führerschein.
- Nur namentlich genannte Fahrer: Nur Fahrer, die im Mietvertrag aufgeführt sind, sind versichert. Jeder nicht aufgeführte Fahrer macht die Versicherung ungültig.
- Geltungsbereich: Das Fahrzeug ist nur für die Nutzung innerhalb Marokkos versichert.
- Straßentypen: Geländefahrten sind nicht gestattet. Unbefestigte Wege oder Gelände, die das Unterboden oder Fahrwerk beschädigen könnten, gelten als Geländefahrten.
9) Häufige Ausschlüsse (alle Pläne)
Die Versicherung – einschließlich einer optionalen SCDW – deckt Folgendes nicht ab. Der Kunde haftet voll für alle daraus resultierenden Kosten:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, rücksichtsloses oder gefährliches Fahren oder Rennen
- Nicht autorisierte Fahrer (jeder Fahrer, der nicht im Mietvertrag aufgeführt ist)
- Nutzung des Fahrzeugs für gewerbliche Vermietung oder zur Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt
- Fahrlässigkeit: Fahrzeug unverschlossen lassen, Schlüssel im Fahrzeug, unsachgemäße Beladung, Ignorieren von Warnleuchten
- Schäden an Innenraum, Polsterung, Dach, Unterboden, Kupplung oder Getriebe durch Fehlgebrauch; Motorschäden durch falschen Kraftstoff; Verunreinigung
- Räder und Reifen
- Verlorene, gestohlene oder beschädigte Schlüssel; Kosten für Schlüsselaustausch und Zugangsdienst
- Persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen oder daraus gestohlen wurden
- Unfallflucht ohne Polizeibericht oder jeder Vorfall, bei dem die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden
- Geländefahrten oder Unterbodenschäden, die durch Straßenbedingungen verursacht werden, die für das Fahrzeug ungeeignet sind
10) Bei einem Unfall oder Schaden – Was zu tun ist
- Stellen Sie die Sicherheit aller Personen sicher. Rufen Sie bei Bedarf Rettungsdienste (190 Polizei / 150 SAMU).
- Kontaktieren Sie sofort den MarHire-Support: WhatsApp/Telefon +212 660 745 055. Warten Sie nicht.
- Geben Sie unter keinen Umständen am Unfallort eine Schuld zu.
- Holen Sie einen Polizeibericht oder ein ausgefülltes und unterschriebenes Unfallprotokoll (constat amiable) ein.
- Fotografieren Sie die Unfallstelle, alle Fahrzeuge, Nummernschilder und alle Schäden. Notieren Sie den genauen Ort, das Datum und die Uhrzeit.
- Sammeln Sie die Versicherungsbescheinigung, das Fahrzeugkennzeichen und die Führerscheindaten des Unfallgegners. Sammeln Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen.
- Reichen Sie alle Dokumente – Bericht, Fotos, Mietvertrag – beim Partner bei der Rückgabe des Fahrzeugs oder davor ein.
Wichtig: Die Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente kann zu voller Haftung bis zum Gesamtwert des Fahrzeugs führen, zuzüglich Ausfallgebühren, Abschleppkosten und Verwaltungskosten – auch wenn eine Freistellung anderweitig besteht.
11) Pannenhilfe & Ersatzfahrzeuge
Hilfe ist rund um die Uhr verfügbar. Abschleppen erfolgt zur nächsten Partnerwerkstatt oder nach Anweisung des Versicherers.
Ein Ersatzfahrzeug ist abhängig von der Verfügbarkeit und der Art des Vorfalls. Wenn Schäden aus einem ausgeschlossenen Verwendungszweck resultieren (siehe §9), können Kosten anfallen und ein Ersatz kann verweigert werden.
12) Inspektion, Reparaturen & Gebühren
- Alle Reparaturen müssen von MarHire oder dem Versicherer genehmigt werden. Nicht genehmigte Reparaturen werden nicht erstattet.
- Sie erklären sich bereit zu zahlen: die geltende Selbstbeteiligung (basierend auf den tatsächlichen Schadenskosten bis zur Obergrenze der Selbstbeteiligung), etwaige Bußgelder oder Mautgebühren, Abschleppkosten, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben oder ein Ausschluss gilt, Verwaltungsgebühren und etwaige Ausfallgebühren gemäß marokkanischem Recht und Mietvertrag.
- Die endgültigen Gebühren werden nach Inspektion und Erhalt der Reparaturrechnungen oder standardisierter Schadensmatrizen des Partners berechnet.
13) Bei Abholung erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass und Führerschein; Internationaler Führerschein, falls erforderlich
- Bargeld für die Kaution, falls zutreffend (Plan 1); Kartenzahlung akzeptiert, wo ein Kartenlesegerät verfügbar ist
- Flugdaten für Abholungen am Flughafen (ermöglicht Meet & Greet und Verfolgung von Flugverspätungen)
14) Ansprüche & Rückerstattungen
- Wenn Sie eine Selbstbeteiligung oder einen Kostenvoranschlag bezahlt haben, wird jede Überzahlung nach Erhalt und Prüfung der endgültigen Reparaturrechnungen erstattet.
- Nicht für Schäden verwendete Barkautionen werden bei Fahrzeugrückgabe nach Inspektion zurückerstattet. Kartenzahlungen werden je nach Bank innerhalb von 3 bis 14 Werktagen freigegeben.
- Streitigkeiten werden vom MarHire-Support in Abstimmung mit dem lokalen Partner und Versicherer bearbeitet. Bitte gewähren Sie angemessene Zeit für die Bearbeitung.
15) Ihre Verantwortlichkeiten
- Fahren Sie in voller Übereinstimmung mit den marokkanischen Verkehrsgesetzen und geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Schützen Sie das Fahrzeug: Türen abschließen, Schlüssel entfernen, an sicheren Orten parken
- Verwenden Sie den richtigen Kraftstofftyp und bewahren Sie Quittungen auf, wenn Sie dazu aufgefordert werden
- Melden Sie Vorfälle sofort an MarHire und kooperieren Sie vollständig mit den Verfahren des Versicherers und Partners
16) Aktualisierungen dieser Bedingungen
MarHire kann diese Versicherungsbedingungen aktualisieren, um Änderungen an geltendem Recht, Versicherungsanforderungen oder Partnerrichtlinien widerzuspiegeln. Das Effektivitätsdatum oben auf diesem Dokument gibt die aktuell gültige Version an. Buchungen, die vor einem Aktualisierungsdatum vorgenommen wurden, unterliegen weiterhin den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Bedingungen, sofern nicht anders mitgeteilt.
17) Kontakt
MarHire Support
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Website: marhire.com
24/7 erreichbar für Vorfälle, Schadensmeldungen und Notfälle während der Anmietung.